Fachtraining für Wohnimmobilienverwalter

Unabhängig davon, ob Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung haben, müssen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter  seit dem 01.08.2018 die Fortbildungspflicht erfüllen. Der Gesetzgeber verlangt in einem wiederkehrenden Intervall von 3 Jahren den Nachweis über die Absolvierung von mindestens 20 Stunden Weiterbildung.