Kostenfalle Abmahnungen

Buch Kostenfalle Abmahnungen von Helge Ziegler

Die Autoren, der eine Wirtschaftsjurist und Präsident des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, der andere Vorstand des BVFI und Leiter der Akademie müssen sich nahezu täglich mit Abmahnungen beschäftigen.

 

Immer wieder kommen besorgte, teilweise gar wütende Immobilienmakler auf sie zu und verstehen die Welt nicht mehr. Sie sehen sich in ihrer eigentlichen Berufsausübung, der "Makelei", gehindert. Zudem sind sie unsicher, wie sie mit Abmahnungen umgehen sollen. Die Autoren wiederum müssen oftmals feststellen, dass sich Makler viel zu fahrlässig dem Risiko einer Abmahnung aussetzen. Zuweilen müssen sie mit ansehen, wie unprofessionell Makler mit Abmahnungen umgehen. Unnötige Kosten von 10.000 EUR und mehr könnten vermieden werden.

 

Verärgert sind die Betroffenen auch, weil jemand mit der Methodik eines Spürhundes ihre Fehler aufdeckte und ihnen auf die Schliche gekommen ist. Muss das sein, fragen sich fast alle zurecht? Nein! Die meisten Abmahnungen müssen nicht sein, wenn Immobilienmakler doch wenigsten einige Regeln kennen und beachten würden. Denn oft sind es dieselben Abmahnungen, von denen die Autoren erfahren. Es häufen nämlich bestimmte Wettbewerbsverstöße, die mit einfachen Mitteln vermeidbar gewesen wären. Wie, darauf geht dieses Buch ein.

 

Die Autoren schildern die Abmahngründe, die ihnen am häufigsten begegnen. Es ist ihnen ein Anliegen aufzuzeigen, wie Immobilienmakler die Gefahr, abgemahnt zu werden, erheblich verringern.



Kostenfalle Abmahnungen

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Kostenfalle Abmahnungen (E-Book / PDF)

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  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Grundlagenwissen
  • Warum gibt es überhaupt Abmahnungen?
  • Die Abmahnung – leider für manchen eine lukrative
  • Einkommensquelle
  • Inhalt einer Abmahnung
  • Die „strafbewehrte“ Unterlassungserklärung
  • Die Unterlassungserklärung begründet ein
  • Dauerschuldverhältnis
  • Beispiel einer Unterlassungserklärung
  • Die Vertragsstrafe
  • Der Schadensersatz
  • Die Zustellung der Abmahnung
  • Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung
  • Checkliste zur Prüfung einer Abmahnung
  • Mehrere Abmahnungen wegen desselben Verstoßes
  • Die Verjährung von Wettbewerbsverstößen
  • Die örtliche gerichtliche Zuständigkeit
  • Wer ist berechtigt abzumahnen?
  • Mitbewerber
  • Rechtsanwälte
  • Rechtsfähige Verbände
  • Qualifizierte Einrichtungen
  • Industrie- und Handelskammern
  • Verbraucher können nicht abmahnen
  • Diese Kosten können bei einer Abmahnung entstehen
  • Abmahnung durch einen Rechtsanwalt
  • Abmahnung durch einen rechtsfähigen Verband
  • oder eine qualifizierte Einrichtung
  • Markenrechtsverletzungen können sogar
  • eine Existenz gefährden
  • Besonders aktive Abmahner
  • „Deutsche Umwelthilfe“
  • „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“
  • „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den
  • selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“
  • „Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit
  • in Handel und Industrie e.V.“
  • Rechtsanwalt und Immobilienmakler Hauser
  • Der abmahnende Immobilienmakler
  • Rechtsanwalt Günther
  • Rechtsanwalt Näbig
  • Mieterverein Stuttgart
  • Abmahntatbestände bei Passiv-abmahnungen
  • Die EnEV 2014 (ab 01.11.2020 GEG 2020)
  • Aushändigung des Energieausweises
  • Es liegt noch kein Energieausweis vor
  • Die Pflichtangaben
  • Definition „kommerzielle Medien“
  • Die Verpflichtung gilt auch für Privatverkäufer
  • Hinweis zu Abmahnungen der DUH wegen
  • vermeintlicher Verstöße gegen die EnEV 2014 (GEG 2020)
  • Das Impressum
  • Das Telemediengesetz
  • Das Postfach
  • Der Rundfunkstaatsvertrag
  • Firmenangaben bei Unternehmen
  • Die Aufsichts- und/oder Genehmigungsbehörde
  • Vereinbarungen im Maklervertrag
  • Die Verweisung- und Hinzuziehungsklausel
  • Die Vorkenntnisklausel
  • Der Aufwendungsersatz
  • Der Schadensersatz
  • Die Reservierungsvereinbarung
  • Die Haftungsbeschränkung
  • Die unerlaubte Werbung
  • Kunde oder nur Interessent?
  • Irreführende Werbeaussagen
  • Die Werbung mit Superlativen
  • „Kostenlose“ Beratung
  • Das Lockangebot
  • Der Druckfehler
  • Werben mit Kundenbewertungen
  • Werben mit Selbstverständlichkeiten
  • Verschweigen der Maklereigenschaft
  • Bewerben ohne Zustimmung des Eigentümers
  • Die falsche Postleitzahl oder falsche Ortsangabe
  • Die Chiffre-Anzeige
  • Werben mit einem Circa-Preis
  • Das falsche Unternehmensalter
  • Falsche Quadratmeter-Abkürzung
  • Verkaufte und vermietete Objekte noch online
  • Keine getrennte Rubriken auf der Webseite
  • Verwendung veralteter Daten
  • Zusendung von Werbemails nach Erlöschen
  • der Einwilligung unzulässig
  • Fehlende Detailangaben beim Erbbaurecht
  • Werbung mit „Anlageobjekt mit risikofreier Rendite“
  • Werbung mit einer Rendite
  • Werbung mit einem Berechnungsbeispiel
  • Werbung mit „Biohaus/Ökohaus nach ökologischen
  • Gesichtspunkten“
  • Werbung mit Rechtsdienstleistungen
  • Werbung mit Steuervorteilen
  • Werbung mit „Bremer Gepflogenheit“ bei der
  • Maklerprovision
  • Beratung und Verkauf auch am Sonntag
  • Werben mit „provisionsfrei“ bei Mietobjekten
  • Missachtung von Urheberrechten an Bildern
  • Verwendung von Außenaufnahmen
  • Verwendung von Innenaufnahmen
  • Verwendung heruntergeladener Bilder
  • Verwendung einer Fototapete
  • Bilder von Personen
  • Missachtung von Urheberrechten an Texten
  • Das Gewinnspiel
  • Werbung mittels Telefon, Fax, E-Mail & Co.
  • Die Telefonwerbung
  • Der Kalt-Anruf bei einem Verbraucher („Cold Call“)
  • Der „raffinierte“ Immobilienmakler
  • Der Kalt-Anruf bei einem Unternehmer
  • Die E-Mail-Versendung durch einen Dritten
  • Die PreisangabenVerordnung
  • Falsche Provisionsangaben
  • Falsche Endpreise
  • Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
  • Die Veröffentlichung der AGB
  • Falsche oder fehlende Angaben in den AGB
  • Individualvereinbarungen
  • Der Gerichtsstand
  • Das Aufrechnungsverbot
  • Die salvatorische Klausel
  • Das Widerrufsrecht
  • Die falsche Widerrufsfrist
  • Fehlende oder unzureichend kommunizierte  Widerrufsbelehrungen
  • Die Verwendung unwirksamer Widerrufsbelehrungen
  • Die Widerrufsbelehrung in Papierform
  • Die Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse
  • Kostenpflichtige Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • Die „geschenkte“ Mehrwertsteuer
  • Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Die Datenschutzerklärung
  • Unzulässige Erhebung von Daten
  • Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform
  • Beschwerdemöglichkeit des Verbrauchers
  • Nationale Streitbeilegungsstellen
  • Ablauf der Streitbeilegung
  • Betreiber von Webseiten und Online-Shops
  • Beispiel für das Impressum
  • Das Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz
  • Keine Pflicht zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren
  • Andere Abmahntatbestände
  • Abmahnungen i.S. Google Fonts
  • Das „Focus-Siegel“
  • Bezahlte Bewertungen
  • Die „Nirgendwo Günstiger Garantie“
  • Rechtsmissbrauch bei über 240 Abmahnungen im Jahr
  • Abmahnung und Gegenabmahnung
  • Die erlaubte Werbung
  • Der Telefonanruf
  • Die Werbung per Post
  • Die Postwurfsendung
  • Die Werbung mit Flyern
  • Sie wollen selbst abmahnen  (Die aktive Abmahnung)
  • Selbstständige Abmahnung im eigenen Namen
  • Form der eigenen Abmahnung
  • Inhalt der Abmahnung
  • Abmahnung mit Hilfe eines Rechtsanwalts
  • Der kollegiale Hinweis an einen Mitbewerber
  • Muster einer eigenen Abmahnung
  • Keine anonyme Abmahnung
  • Keine Abtretung der Ansprüche
  • Verjährung der Ansprüche
  • Gerichtsstand
  • Eine Abmahnung in der Post – was ist zu tun?
  • So sollten Sie sich tunlichst nicht verhalten!
  • Prüfen Sie, ob der Vorwurf berechtigt ist
  • Erwägen Sie die Einschaltung eines Spezialanwaltes
  • Handeln Sie zeitnah
  • Mögliche Handlungsvarianten
  • Die Abmahnung ist berechtigt
  • Die Abmahnung ist möglicherweise unberechtigt
  • Dem Abmahnenden könnten die Voraussetzungen fehlen
  • Der Abmahnende ist ein Wettbewerber und die
  • Abmahnung ist möglicherweise unberechtigt
  • Der Abmahnende ist ein unbekannter oder
  • möglicherweise ein unseriöser Abmahnverein
  • Der Abmahnende ist ein rechtsfähiger Verband, eine qualifizierte Einrichtung oder eine IHK und die
  • Abmahnung ist berechtigt
  • Der Abmahnende ist ein Rechtsanwalt
  • Es handelt sich um den Abmahner Hauser aus München
  • Wenn bereits eine Unterlassungserklärung
  • abgegeben wurde
  • Alternative: Die Nichtabgabe einer
  • Unterlassungserklärung
  • Anlaufstellen für Verbandsmitglieder
  • Rechtlicher Hinweis
  • FAZIT
  • Die Autoren
  • Helge Ziegler
  • Oliver-D. Helfrich
  • Selbst Buchautor werden
  •  
  • Vorstellung ausgewählter Bücher
  • „PowerFrauen in der Immobilienbranche“
  • „Haifischbecken Immobilienverkauf“
  • „Die Macht des fremden Geldes“
  • „Hurra, mein Haus ist weg“
  • „Kunden fesseln“
  • „DSGVO Ratgeber für Immobilienunternehmen!“
  • „3, 2, 1 verkauft …? Das Märchen vom einfachen Immobilienverkauf“
  • „Die neuen Provisionsregelungen für Immobilienmakler“
  • „Statt Schampus und Cabrio"
  • „In 77 Tagen zum klimaneutralen Zuhause“
  • „Das Besichtigungssystem“
  • „Immobilieneigentum im Alter“
  • „Die schrägen Immobilienvögel“
  • „Richtig vermieten – beruhigt schlafen“
  • „Erfolgreich als Immobilienmakler“
  • „Die Politik und ihr Wahnsinn“
  • Der „BVFI – Bundesverband für die
  • Immobilienwirtschaft“
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • (Gesetzestext) 

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